| Informationen zum AngelnDas Angeln ist nur mit einem Bundesfischereischein und einem Erlaubnisschein gestattet. Der Fischfang ist mit 2 Angeln mit je einem Haken auszuüben. Die Angeln dürfen vom Erlaubnisscheininhaber nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
Besondere Bedingungen: Die in Rheinland-Pfalz gültigen Fischereibestimmungen nach dem Landesfischereigesetz ( LFischG) vom 09.12.1974 sind zu beachten. Das Fischen mit Netzen oder Ködersenken ist untersagt. Das Fischen in der Dunkelheit sowie mit Licht fischen ist verboten. Es dürfen nicht mehr Fische wie die Fangbegrenzung erlaubt im Setzkescher gehältert werden. Den Kontrolleuren ist der Erlaubnisschein und das Fangergebnis auf Verlangen vorzuzeigen. Der Verkauf oder Tausch der gefangenen Fische ist verboten. Das Anfüttern ist nicht erlaubt.
Fangbegrenzung: Insgesamt 5 Edelfische, davon höchstens 1 Karpfen, 2 Schleien, 1 Hecht oder Zander, Rotaugen und Brassen 15 Stück. Nach dem Fang von 5 Edelfischen ist das Angeln einzustellen. Es wird kein zweiter Tagesschein ausgestellt. Mindestmaß: Rotauge, Rotfeder 15 cm Forelle 25 cm, Schleie 25 cm, Aal 45 cm, Hecht u. Zander 75 cm. Gefangene untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen. Karpfen über 40 cm müssen unverzüglich zurückgesetzt werden !!! Grasfische sind Ganzjährig geschützt !!!
Achten Sie bitte auf die Sauberkeit am Gewässer. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen haben, ohne Anspruch auf Gebührenerstattung, den Entzug des Erlaubnisscheins zur Folge. Die Stauseefischer sowie die Gemeinde Gerolstein übernehmen keinerlei Haftung am Gewässer.
Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, das die Hütte am Stausee, Eigentum der Stauseefischer Gerolstein ist und Partys nur mit Genehmigung des Vorstandes dort stattfinden dürfen. |
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